Historie

2008 02.04.2008: Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung -> Anschlusszwang für Verkaufsverpackungen an einen Systembetreiber, um Trittbrettfahrer zu vermeiden.
-> Einführung von Meldepflichten für Inverkehrbringer ab einer bestimmten Schwellenmenge
-> Einführung eines Bußgeldkataloges
2006 30.12.2005: Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
-> Ergänzung der Begriffsbestimmungen für Verpackungen
-> neue Verwertungsquoten
2005 24.05.2005: Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
-> Erhöhung des Anteils an Getränkemehrwegverpackungen auf 80 %
-> Einführung eines Pfandes i. H. v. 0,25 EUR für Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter
2002 15.05.2002: Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackunsverordnung
-> Einführung eines neuen Anhanges III „Festlegung der Bedingungen, unter denen die in § 13 Abs. 1 festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten“
2000 28.08.2000: Erste Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
-> Einführung eines neuen Anhanges II „Festlegung der Bedingungen, unter den der in § 13 Abs. 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Kunststoffkästen und –paletten gilt.
-> Pflicht zur Konformitätserklärung für Kunststoffkästen und -paletten
1998 21.08.1998: Verabschiedung der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV – Verpackungsverordnung)
-> löste die Verpackungsverordnung von 1991 ab.
1994-1997 Es wird viel um die Verpackungsverordnung diskutiert und die Rufe nach einer Novellierung dieser werden immer lauter.
16.07.1997: Sitzung der Umweltminister-Streitpunkte sind u. a. die Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen, Trittbrettfahrer und schwer verwertbare Verpackungen
1993 Nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung wurde ab 1993 auch das Containernetz für Altglas und Altpapier verdichtet. Im Durchschnitt gibt es einen Containerstandort für je 500 Einwohner. Auch an den Bringhöfen kann Glas und Papier angeliefert werden. Die Kosten der Altglaserfassung trägt zu 100 % die DSD AG. Von den Kosten der Altpapiersammlung trägt die DSD AG 25 %, was dem Anteil von Papierverpackungen am gesamten Papieraufkommen entspricht.
1992 1. Apr. 1992 - Zu den Umverpackungen zählen u.a. Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen. Die Verpackungsverordnung legt eine Rücknahmepflicht beim Handel ab 1. April 1992 fest. Umverpackungen sind Verpackungen, die zusätzlich zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind und beim Vertreiber anfallen.
1991 Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde im Jahr 1991 von der damaligen CDU/CSU-FDP-Bundesregierung eingebracht und mit Zustimmung des Bundesrates vom Deutschen Bundestag beschlossen. Sie ist am 12.06.1991 in Kraft getreten.
Die Verpackungsverordnung ist Bestandteil des untergesetzlichen Regelwerkes des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Sie wurde erlassen, um eine Vermeidungs- und Verwertungspflicht für gebrauchte Verpackungen einzuführen und damit der Verpackungsflut und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu begegnen. Die Verpackungsverordnung schreibt die Verwendung umweltverträglicher sowie die Verwertung nicht belasteter Materialien vor. Sie legt u. a. Rücknahmepflichten für Transport-, Umund Verkaufsverpackungen vor und schützt die Mehrwegsysteme. Die Verpackungsverordnung wurde mit Einführung des Dualen Systems in Deutschland umgesetzt.