

| Alt-Altgeräte | Altgeräte, die vor dem 13.08.2005 in den Verkehr gebracht wurden, für die somit keine Rücknahmeverpflichtung aus dem ElektroG / WEEE besteht. Auch als „historischer Abfall“ bezeichnet.1 |
| Altgeräte | Elektro- und Elektronikgeräte, die am Ende ihres Produktlebenszyklus angekommen sind und der Entsorgung zugeführt werden sollen.2 |
| B2B | business to consumer -> zur Begriffsdefinition der EAR |
| B2C | business to consumer -> zur Begriffsdefinition der EAR |
| Betreiber | Betreiber bezeichnet immer den Kunden des Herstellers, welcher der Käufer, Besitzer und Nutzer des Gerätes ist. |
| EAR | Elektro-Altgeräte-Register = „Gemeinsame Stelle“ der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Mit Beleihungsbescheid hat das Umweltbundesamt der Stiftung EAR die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben übertragen. Seither registriert sie die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. |
| Elektro- und Elektronikgeräte | sind - nach Artikel 3, Absatz a, WEEE und §3 Absatz 1 ElektroG - Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die unter die in Anhang IA [WEEE] aufgeführten Kategorien fallen und für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1.000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind. |
| ElektroG | „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, auch „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ oder „ElektroG“. Das ElektroG stellt die nationale Umsetzung der WEEE und der RoHS da. |
| Geräteart | bezeichnet gem. § 3 Abs. (2) ElektroG Geräte innerhalb einer Gerätekategorie, die hinsichtlich der Art ihrer Nutzung oder ihrer Funktionen vergleichbare Merkmale aufweisen. |
| Gerätekategorien | sind gem. § 2 Abs. (1) und Anhang I ElektroG definiert und fassen verschieden Gerätearten in einer Kategorie zusammen, z. B. Kategorie 8 sind Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte |
| Hersteller | Verantwortlicher - nach dem ElektroG - für die Entsorgung der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte. Dies kann der Produzent, der Eigenmarken-Händler, der Vertreiber oder der nationale Erstinverkehrbringer sein, also nicht nur derjenige, der die Geräte tatsächlich herstellt.3 |
| Inverkehrbringen | Ein Produkt wird in Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird.4 “Bereitstellen” bedeutet das Überlassen des Gerätes, d.h. entweder den Übergang des Eigentums an diesem Gerät oder die körperliche Übergabe des Gerätes durch den Hersteller, seinen im Geltungsbereich des ElektroG niedergelassenen Bevollmächtigten oder den Importeur an die für den Vertrieb des Gerätes im Geltungsbereich des ElektroG verantwortliche Person oder die entgeltliche oder unentgeltliche geschäftsmäßige Weitergabe an den Endverbraucher oder Benutzer unabhängig von dem Rechtsgrund, auf dem das Überlassen beruht (Verkauf, Leihgabe, Vermietung, Leasing, Schenkung oder jede sonstige Art eines im Geschäftsverkehr üblichen Rechts).5 |
| Inverkehrbringer | Der Inverkehrbringer ist derjenige, der die Elektrogeräte in den Verkehr bringt und somit für die Entsorgung verantwortlich ist. Im Gesetzestext wird der Begriff des Herstellers verwendet. |
| KrW-/AbfG | „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“, auch „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“. |
| Neugeräte | Neugeräte, die nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden und somit vom Hersteller nach Gebrauch zurückgenommen werden müssen.6 |
| Produkt- verantwortung |
Die Produktverantwortung trägt, wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder verbreitet. Zur Erfüllung der Verantwortung sind die Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei Produktion und Gebrauch die Entstehung von Abfall vermindert wird und die Entsorgung der entstandenen Abfälle nach deren Gebrauch umweltverträglich vollzogen werden kann.7 |
| RoHS | Die Abkürzung RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) bezeichnet die EG-Richtlinie zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Produktion und Weiterverarbeitung von elektronischen Geräten und deren Bauteilen. Die RoHS-Richtlinie ist in Deutschland zusammen mit der WEEE-Richtlinie im ElektroG umgesetzt worden. |
| WEEE | Die WEEE-Richtlinie (von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte) ist die EG-Richtlinie, die im Januar 2003 in Kraft getreten ist, mit dem Ziel der Verminderung von (elektronischen) Abfällen. Sie verpflichtet die einzelnen Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie in nationales Recht. In Deutschland ist die Umsetzung mit dem ElektroG vollzogen worden. |